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   BVerwG, 27.08.2003 - 7 B 25.03   

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https://dejure.org/2003,17055
BVerwG, 27.08.2003 - 7 B 25.03 (https://dejure.org/2003,17055)
BVerwG, Entscheidung vom 27.08.2003 - 7 B 25.03 (https://dejure.org/2003,17055)
BVerwG, Entscheidung vom 27. August 2003 - 7 B 25.03 (https://dejure.org/2003,17055)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • lexetius.com
  • Bundesverwaltungsgericht
  • Wolters Kluwer

    Rückübertragung und Entschädigung nach dem Vermögensgesetz; Treuhandverwaltung und Verkauf von Treuhandvermögen als Merkmale des Schädigungstatbestandes; Umfang der gerichtlichen Aufklärungspflicht bei schädigendem Verhalten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (12)

  • BVerwG, 19.01.1995 - 7 C 42.93

    Restitution bei Treuhandübertragung

    Auszug aus BVerwG, 27.08.2003 - 7 B 25.03
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts setzt der Tatbestand des § 4 Abs. 3 Buchst. a VermG voraus, dass die Abweichung von den allgemeinen Rechtsvorschriften, Verfahrensgrundsätzen oder einer ordnungsgemäßen Verwaltungspraxis bei objektiver Betrachtung die Absicht erkennen lässt, den Erwerbsvorgang gezielt zu beeinflussen (Urteil vom 19. Januar 1995 BVerwG 7 C 42.93 BVerwGE 97, 286 ; Urteil vom 5. April 2000 BVerwG 8 C 9.99 Buchholz 428 § 4 Abs. 3 VermG Nr. 3 S. 7 ; Urteil vom 17. Januar 2002 BVerwG 7 C 15.01 Buchholz 428 § 4 Abs. 3 VermG Nr. 16 S. 56 ).
  • BVerwG, 28.02.2001 - 8 C 10.00

    Redlicher Erwerb; greifbare tatsächliche Anhaltspunkte für eine mögliche

    Auszug aus BVerwG, 27.08.2003 - 7 B 25.03
    In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist geklärt, dass die Grundannahme der Redlichkeit des Erwerbs erschüttert ist, wenn sich die redlichkeitsbegründenden Tatsachen trotz Ausschöpfens aller in Betracht kommenden Aufklärungsmöglichkeiten nicht erweisen lassen und tatsächliche Umstände vorliegen, die Anlass zu Zweifeln an der Redlichkeit des Erwerbs geben (Urteil vom 30. November 2000 BVerwG 7 C 87.99 Buchholz 428 § 4 Abs. 2 VermG Nr. 12; Urteil vom 30. November 2000 BVerwG 7 C 94.99 Buchholz 428 § 4 Abs. 3 VermG Nr. 8; Urteil vom 28. Februar 2001 BVerwG 8 C 10.00 BVerwGE 114, 75 ).
  • BVerwG, 27.01.1994 - 7 C 4.93

    Vermögensfragen - Zunutzemachen - Rückgabe - Verfügung - Unredlichkeit - Ausübung

    Auszug aus BVerwG, 27.08.2003 - 7 B 25.03
    Eine persönliche Machtstellung i.S. dieser Vorschrift kann auch bei guten Beziehungen zu maßgeblichen Personen anzunehmen sein, wenn ein in der Person des Erwerbers liegender Umstand gegeben ist, der ihm eine "unsachliche" Einflussnahme auf die zu treffende Entscheidung ermöglichte (Urteil vom 27. Januar 1994 BVerwG 7 C 4.93 BVerwGE 95, 108 ).
  • BVerwG, 29.04.1999 - 7 C 18.98

    Offene Vermögensfragen - Aufbaugrundschuld; staatlicher Verwalter; Anordnung

    Auszug aus BVerwG, 27.08.2003 - 7 B 25.03
    Nach der Rechtsprechung des Senats ist typisches Merkmal des Schädigungstatbestands des § 1 Abs. 4 VermG, an den § 1 Abs. 1 Buchst. c VermG anknüpft, eine hoheitliche Vermögensverwaltung, die Bundesbürger und Ausländer hinnehmen mussten, weil sie nach Verlassen der DDR oder mangels eines dortigen Wohnsitzes über ihr Eigentum nicht mehr verfügen konnten (Urteil vom 29. Januar 1998 BVerwG 7 C 18.97 Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 137 S. 415 ; Urteil vom 29. April 1999 BVerwG 7 C 18.98 Buchholz 428 § 1 Abs. 4 VermG Nr. 3 S. 1 m.w.N.).
  • BVerwG, 19.07.2000 - 8 C 20.99

    Redlicher Erwerb; Kauf durch den Bürgermeister als Organ des staatlichen

    Auszug aus BVerwG, 27.08.2003 - 7 B 25.03
    Diese Auffassung steht im Einklang mit der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 19. Juli 2000 BVerwG 8 C 20.99 Buchholz 428 § 4 Abs. 3 VermG Nr. 5 S. 14 m.w.N.).
  • BVerwG, 29.01.1998 - 7 C 18.97

    Abwesenheitspfleger; Verkauf von Flüchtlingsvermögen; staatlicher Verwalter

    Auszug aus BVerwG, 27.08.2003 - 7 B 25.03
    Nach der Rechtsprechung des Senats ist typisches Merkmal des Schädigungstatbestands des § 1 Abs. 4 VermG, an den § 1 Abs. 1 Buchst. c VermG anknüpft, eine hoheitliche Vermögensverwaltung, die Bundesbürger und Ausländer hinnehmen mussten, weil sie nach Verlassen der DDR oder mangels eines dortigen Wohnsitzes über ihr Eigentum nicht mehr verfügen konnten (Urteil vom 29. Januar 1998 BVerwG 7 C 18.97 Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 137 S. 415 ; Urteil vom 29. April 1999 BVerwG 7 C 18.98 Buchholz 428 § 1 Abs. 4 VermG Nr. 3 S. 1 m.w.N.).
  • BVerwG, 05.03.1998 - 7 C 30.97

    Machtmißbrauch durch Enteignung von "Westgrundstücken"

    Auszug aus BVerwG, 27.08.2003 - 7 B 25.03
    Abgesehen davon, dass für Fälle, in denen zu einer derartigen Praxis durch unveröffentlichte Richtlinien wie die Anweisung Nr. 30/58 zur Anordnung Nr. 2 vom 3. Oktober 1958 (GBl DDR I S. 673) angeleitet wurde, auf der Grundlage der Rechtsauffassung des Verwaltungsgerichts ebenfalls keine ordnungsgemäße Verwaltungspraxis angenommen werden könnte (vgl. Urteil vom 5. März 1998 BVerwG 7 C 30.97 Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 142 S. 432 ), war das vom Beklagten in Bezug genommene Regelwerk auf die bereits vor 1945 im Westteil Berlins ansässige Klägerin nicht anwendbar.
  • BVerwG, 30.11.2000 - 7 C 87.99

    Redlicher Erwerb; Ausnutzung einer Zwangslage; materielle Beweislast für die

    Auszug aus BVerwG, 27.08.2003 - 7 B 25.03
    In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist geklärt, dass die Grundannahme der Redlichkeit des Erwerbs erschüttert ist, wenn sich die redlichkeitsbegründenden Tatsachen trotz Ausschöpfens aller in Betracht kommenden Aufklärungsmöglichkeiten nicht erweisen lassen und tatsächliche Umstände vorliegen, die Anlass zu Zweifeln an der Redlichkeit des Erwerbs geben (Urteil vom 30. November 2000 BVerwG 7 C 87.99 Buchholz 428 § 4 Abs. 2 VermG Nr. 12; Urteil vom 30. November 2000 BVerwG 7 C 94.99 Buchholz 428 § 4 Abs. 3 VermG Nr. 8; Urteil vom 28. Februar 2001 BVerwG 8 C 10.00 BVerwGE 114, 75 ).
  • BVerwG, 05.04.2000 - 8 C 9.99

    Redlicher Erwerb; Wohnraumversorgung für Angehörige der NVA-Grenztruppen;

    Auszug aus BVerwG, 27.08.2003 - 7 B 25.03
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts setzt der Tatbestand des § 4 Abs. 3 Buchst. a VermG voraus, dass die Abweichung von den allgemeinen Rechtsvorschriften, Verfahrensgrundsätzen oder einer ordnungsgemäßen Verwaltungspraxis bei objektiver Betrachtung die Absicht erkennen lässt, den Erwerbsvorgang gezielt zu beeinflussen (Urteil vom 19. Januar 1995 BVerwG 7 C 42.93 BVerwGE 97, 286 ; Urteil vom 5. April 2000 BVerwG 8 C 9.99 Buchholz 428 § 4 Abs. 3 VermG Nr. 3 S. 7 ; Urteil vom 17. Januar 2002 BVerwG 7 C 15.01 Buchholz 428 § 4 Abs. 3 VermG Nr. 16 S. 56 ).
  • BVerwG, 17.01.2002 - 7 C 15.01

    Redlicher Erwerb; volkseigenes Grundstück; Eigenheim; Manipulation; Veräußerung

    Auszug aus BVerwG, 27.08.2003 - 7 B 25.03
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts setzt der Tatbestand des § 4 Abs. 3 Buchst. a VermG voraus, dass die Abweichung von den allgemeinen Rechtsvorschriften, Verfahrensgrundsätzen oder einer ordnungsgemäßen Verwaltungspraxis bei objektiver Betrachtung die Absicht erkennen lässt, den Erwerbsvorgang gezielt zu beeinflussen (Urteil vom 19. Januar 1995 BVerwG 7 C 42.93 BVerwGE 97, 286 ; Urteil vom 5. April 2000 BVerwG 8 C 9.99 Buchholz 428 § 4 Abs. 3 VermG Nr. 3 S. 7 ; Urteil vom 17. Januar 2002 BVerwG 7 C 15.01 Buchholz 428 § 4 Abs. 3 VermG Nr. 16 S. 56 ).
  • BVerwG, 30.11.2000 - 7 C 94.99

    Tausch eines volkseigenen Grundstücks gegen ein privates Grundstück; Verstoß

  • BVerwG, 22.08.1989 - 9 B 207.89

    Richter - Gerichtskundiges Wissen - Verfahren ohne Beweisführung - Amtliche

  • VG Cottbus, 27.01.2022 - 1 K 487/17
    Gelingt dieses im Einzelfall nicht, kommt eine Beweislastentscheidung zum Nachteil des Erwerbers in Betracht, wenn die Grundannahme eines redlichen Erwerbs erschüttert ist; das wiederum ist der Fall, wenn greifbare tatsächliche Anhaltspunkte - d. h. vernünftige, durch Tatsachen belegbare und ernstzunehmende Zweifel, so auch festgestellte Indizien (BVerwG, Beschl. v. 27. August 2003 - BVerwG 7 B 25.03 -, juris Rn. 7) - auf eine mögliche Unredlichkeit des Erwerbs deuten.

    Diese interne Weisungslage wäre jedoch, selbst wenn ihre Voraussetzungen vorgelegen hätten, nicht geeignet, einen Verstoß gegen die selbst gesetzte Rechtsordnung der DDR zu legitimieren und eine "ordnungsgemäße Verwaltungspraxis", § 4 Abs. 3 lit. a) VermG, wird durch sie nicht begründet (BVerwG, Beschl. v. 27. August 2003 - BVerwG 7 B 25.03 -, juris Rn. 9; BVerwG, Urt. v. 19. Juli 2000 - BVerwG 8 C 20.99 -, juris Rn. 14).

  • VG Cottbus, 17.09.2009 - 1 K 782/07

    Frage eines Rechtsverstoßes in Zusammenhang mit der Wohnraumzuweisung (verneint);

    Greifbare tatsächliche Anhaltspunkte für die Unredlichkeit des Erwerbs, die auch in festgestellten Indizien gründen können (BVerwG, Beschl. v. 27. August 2003 - BVerwG 7 B 25.03 - juris), sind allerdings nur dann zu prüfen, wenn Tatsachen, die für die Beurteilung der Redlichkeit erheblich sind, trotz Ausschöpfung aller in Betracht kommenden Aufklärungsmöglichkeiten nicht abschließend aufklärbar sind (BVerwG, Beschl. v. 28. Februar 2001 - BVerwG 8 C 3.00 - Bh 428 § 4 Abs. 2 VermG Nr. 13, S. 47, 50).
  • VG Cottbus, 09.04.2008 - 1 K 1082/04

    Vermögensrecht: Gutgläubiger Erwerb von "Westeigentum"

    Unter Korruption ist eine sittlich missbilligenswerte Vorteilsgewährung oder -annahme zu verstehen (Holst/Liedtke in: Fieberg/Reichenbach/Messerschmidt/Neuhaus, § 4 Rn. 161); eine persönliche Machtstellung im Sinne des Gesetzes setzt keine formal herausragende Position in der Staats- oder Parteiführung der ehemaligen DDR voraus, sondern kann bereits dann in Betracht kommen, wenn der Erwerber gute Beziehungen zu den maßgeblichen Personen hatte (BVerwG, Beschluss vom 27. August 2003 - BVerwG 7 B 25.03 -, juris; Urteil vom 27. Januar 1994 - BVerwG 7 C 4.93 -, BVerwGE 95, 108 ff.), wobei die Wahrnehmung bestimmter Positionen in Staat und Partei Indiz etwa für das Ausnutzen einer persönlichen Machtstellung des Erwerbers sein kann (BVerwG, Beschluss vom 2. April 1993 - BVerwG 7 B 22.93 -, Buchholz 428 § 4 VermG Nr. 1).
  • VG Cottbus, 26.09.2007 - 1 K 2075/00

    VG Cottbus, Urteil der 1. Kammer (Einzelrichter) vom 26. September 2007 - 1 K

    Hieraus folgt, dass die materielle Beweislast nur dann den Erwerber trifft, wenn Tatsachen, die der Ausfüllung des Rechtsbegriffs der Redlichkeit dienen, nicht abschließend aufklärbar sind und wenn die Grundannahme der Redlichkeit des Erwerbs dadurch erschüttert ist, dass jedenfalls greifbare tatsächliche Anhaltspunkte für eine mögliche Unredlichkeit festgestellt werden können (BVerwG, Urteile vom 30. November 2000 - BVerwG 7 C 87.99 -, a.a.O. sowie Beschlüsse vom 16. Oktober 1995 - BVerwG 7 B 163.95 -, a.a.O. und vom 2. November 1998 - BVerwG 8 B 211.98 -, Buchholz 428 § 4 VermG Nr. 59), die auch aus festgestellten Indizien folgen können (BVerwG, Beschl. v. 27. August 2003 - BVerwG 7 B 25.03 -, juris).
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